Die digitale Baugenehmigung
Die Verwaltung wird zunehmend digitaler. Auch hinsichtlich der Einreichung eines Bauantrags schreitet die Entwicklung voran. Das Land Baden-Württemberg hat hierzu das Virtuelle Bauamt (ViBa) von Mecklenburg-Vorpommern als „Einer für Alle“ (EfA) Lösung übernommen. Die Stadt Neckarsulm hat sich bereits früh dazu bereit erklärt als Pilotgemeinde an diesem Projekt teilzunehmen. Wir möchten Sie nun über den aktuellen Entwicklungsstand informieren und aufzeigen, was in naher Zukunft noch auf Sie und uns zukommt.
Stufenplan bis zur vollständigen Digitalisierung des gesamten Baugenehmigungsverfahren
Bauanträge sollen digital über das ViBa eingereicht werden. Hierfür ist lediglich eine Bund ID für Sie als Bauherr und ein Unternehmenskonto für den Entwurfs-verfasser (z.B. Architekt) erforderlich. Die Kommunikation mit dem Bauherrn oder Entwurfsverfasser wird zukünftig direkt über die Plattform erfolgen.
Ab Mitte 2024 können Sie die Pläne im Rahmen der Nachbar-/ Angrenzerbeteiligung digital von zuhause aus einsehen.
Wichtige Änderung in der LBO:
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften erteilt werden soll.
Ab 01. 07. 2024 wird die Stadt Neckarsulm Bauanträge nur noch digital über das virtuelle Bauamt annehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird das gesamte Baugenehmigungsverfahren, von der Antragstellung bis zur Übermittlung der Baugenehmigung und des zugehörigen Gebührenbescheids, bei der Stadt Neckarsulm digital ablaufen.
Einreichung Bauanträge
Über folgenden Link kommen Sie direkt auf das ViBa der Stadt Neckarsulm. Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber nur Anträge für Neckarsulm und Teilorte einreichen können.
ViBa BW für die Stadt Neckarsulm
Wir möchten Sie bitte diese Plattform zum Einreichen Ihres Bauantrags zu nutzen und sich ein entsprechendes Benutzerkonto (Bund ID oder Unternehmenskonto) anzulegen. Ab dem 01.07.2024 ist die Einreichung über das ViBa bei der Stadt Neckarsulm verpflichtend.
Wir arbeiten derzeit noch weitere Anleitungen für Sie als Nutzer aus, um Ihnen die Antragstellung im ViBa zu erleichtern.
Untenstehend finden Sie die Anleitung mit allen grundsätzlichen Informationen wie Sie sich ein Nutzerkonto anzulegen, um einen Bautrantrag einreichen zu können.