Direkte Wegeverbindung zwischen Karlsplatz und K 2000 verbessert Radverkehrsnetz in Neckarsulm

Luftbild des Bahnhofs Neckarsulm mit Gleisanlagen
Für den Bau der Bahnunterführung Neckarstraße als direkte Wegeverbindung zwischen dem Karlsplatz und der K 2000 erhält die Stadt Fördergelder von Bund und Land. (Foto: Stadt Neckarsulm)   

Das Regierungspräsidium Stuttgart fördert den Bau der Bahnunterführung für Fußgänger und Radfahrer als Ersatz für den stillgelegten Bahnübergang Neckarstraße in Neckarsulm mit rund 1,877 Millionen Euro. Ziel der Förderung ist es unter anderem, den Rad- und Fußverkehr sicher und getrennt vom motorisierten Individualverkehr zu führen. Die Förderung erfolgt nach dem Landesgemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Die Fördermittel wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zugewiesen und ergänzt durch Bundesmittel des Sonderprogramms Stadt und Land.

Die direkte Wegeverbindung zwischen dem Karlsplatz und der Gottlieb-Daimler-Straße/K 2000 ist wichtiger Bestandteil der Zubringertrasse, die in Ost-West-Richtung vom Weinsberger Tal zum geplanten Landes-Radschnellweg auf der Westseite des Neckars führt.

„Die Geh- und Radweganbindung zur Unterführung in der Neckarstraße stellt einen wesentlichen Bestandteil der städtischen und regionalen Verbindung zum Neckartalradweg dar“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Insgesamt soll mit der Förderung der Anbindung das bestehende Radverkehrsnetz der Stadt Neckarsulm weiter verbessert werden.“

Die Gesamtkosten der Geh- und Radweganbindung belaufen sich auf rund 1,913 Millionen Euro. Das Land beteiligt sich mit einer Fördersumme in Höhe von 1.109.076 Euro. Durch Bundesmittel aus dem Sonderprogramm Stadt und Land in Höhe von 767.822 Euro ergibt sich für die Stadt Neckarsulm eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 1.876.898 Euro.

Die Fördermaßnahme ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, dessen Umsetzung sich der Mobilitätspakt für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm zur Aufgabe gemacht hat. Mit dem Mobilitätspakt sollen spürbare Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse hin zu einer vernetzten und neuen Mobilität im Raum Heilbronn-Neckarsulm gelingen.

Hintergrundinformationen:

Das Landesgemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorangetrieben werden.

 

Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden. Damit setzt der Bund eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden. Sie dienen dazu, die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens zu erhöhen und tragen zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur bei. (RPS/snp)