Luftmessnetz

Luftqualitäts-Monitoring der Stadt Neckarsulm wird fortgesetzt

Von 2019 bis 2022 wurde an zehn Standorten im Stadtgebiet auf freiwilliger Basis die Luftqualität gemessen. In den Analyseberichten wurde nachgewiesen, dass die Belastung mit Luftschadstoffen grundsätzlich zurückgegangen ist. Zudem konnten Standorte mit potenziell hoher Belastung identifiziert werden.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse setzte die Stadt Neckarsulm das freiwillige Luftqualitätsmonitoring fort. Grundlage für die Auswahl der Messstandorte sind die Kriterien der „39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)“.

Ab sofort wird an den folgenden Standorten mittels Passivsammler Stickoxide gemessen:

  • Breslauer Straße, Höhe Bushaltestelle Neckarsulm, Viktorshöhe B 27
  • Felix-Wankel-Straße 4
  • Herrengasse 13
  • Saarstraße 13
  • Stettiner Straße 4

Neben den Passivsammlern wird eine Referenz-Messstation installiert. Diese misst kontinuierlich die Konzentration der Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10) bzw. 2,5 Mikrometer (PM2,5) sowie der Stickoxide und dokumentiert Kurzzeitwerte mit stündlichen Verläufen, um die Passivsammler-Messungen zu validieren. 

Messkonzept

Um die Luftqualität, vor allem die Stickstoffdioxid-Konzentration der Außenluft zu überprüfen, werden Passivsammler eingesetzt. Dabei handelt es sich um kleine Probenröhrchen, die in Wetterschutzgehäusen eingehängt und in einer Höhe von 2,70 bis 3 Meter befestigt werden. Montiert werden die Gehäuse an Schildermasten, die im Messzeitraum installiert werden. Es wird weder ein Stromanschluss noch eine zusätzliche Infrastruktur benötigt, so dass für die Anwohner keinerlei Lärmbelästigung entsteht.

Um festzustellen, ob die Bevölkerung von Luftschadstoffen betroffen ist, muss die Messung so nah wie möglich an der Bebauung stattfinden. Die Schildermasten werden grundsätzlich nur auf öffentlichen Flächen aufgestellt. Zudem wurde bei der Standortwahl darauf geachtet, Fenster oder Balkone freizuhalten. Der Probenwechsel erfolgt alle 14 Tage und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Proben werden anschließend im Labor analysiert.

Messergebnisse

Typ Name Datum Größe
Q2 2024 Stickstoffdioxid.pdf (306 KB) 16.09.2024 306 KB
Q1 2024 Stickstoffdioxid.pdf (332 KB) 16.09.2024 332 KB
Q2 2024 Feinstaub.pdf (318 KB) 16.09.2024 318 KB
Q3 2024 Stickstoffdioxid.pdf (339 KB) 29.10.2024 339 KB
Q3 2024 Feinstaub.pdf (345 KB) 29.10.2024 345 KB

Für das erste Quartal 2024 liegen keine Feinstaubmessungen vor. 

Alle Informationen und Messdaten der jahre 2019-2022 finden Sie hier

Verkehrsnahe Sondermessung der LUBW

Ergänzt wird das städtische Luftqualitäts-Monitoring durch eine verkehrsnahe Sondermessung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die Landesanstalt ermittelt seit Oktober 2023 die Stickstoffdioxid-Belastung mit Passivsammlern im Bereich der Wohnbebauung entlang der B 27 in Neckarsulm. Derzeit werden die Messungen analysiert und ausgewertet. . Die Messungen werden bis Ende des Jahres 2024 fortgesetzt.

Lärmaktionsplan

Die Stadt Neckarsulm schreibt regelmäßig den Lärmaktionsplan fort.

Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezember 2018.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn A 6, der Bundesstraße B 27, der Landesstraßen L 1095, L 1100 und L 1101, der Kreisstraße K 2115 sowie die Hauptverkehrsstraßen im Bereich der Innenstadt.

Verkehrszeichen 30 km/ mit Zusatz Lärmschutz

Die aktuell geltende Fassung des Lärmaktionsplans wurde 2020 beschlossen. 

Typ Name Datum Größe
LAP 2019 Karten (7,8 MB) 24.03.2022 7,8 MB
LAP 2019 Einwohnerstatistik (168 KB) 24.03.2022 168 KB
LAP 2019 Abschlussbericht (1,8 MB) 24.03.2022 1,8 MB