Nicht für alle bauliche Vorhaben benötigen Sie eine förmliche Baugenehmigung. So definiert die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) im Anhang zu § 50 LBO Vorhaben, die keine Genehmigung der Baurechtsbehörde erfordern. Als Beispiele können hier insbesondere Gartenhütten, Carports, Parkplätze und Pools genannt werden. Die Tatsache, dass ein Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, bedeutet jedoch keinesfalls, dass hierfür keine Vorschriften bestehen. Vielmehr müssen auch verfahrensfreie Vorhaben gemäß § 50 Abs. 5 LBO den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere sind bei Vorhandensein eines Bebauungsplanes die darin festgelegten Vorgaben einzuhalten.
Zu Ihrer Information finden sie eine Liste der verfahrensfreien Vorhaben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Zulässigkeit von Verstößen - beispielsweise gegen Festsetzungen in einem Bebauungsplan - durch das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht prüfen zu lassen. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung zu stellen. Folgend sind die hierfür benötigten Unterlagen aufgelistet.
1. Antrag
Der Antrag ist digital über das "virtuelle Bauamt" einzureichen. Alle Informationen zum virtuellen Bauamt finden Sie hier.
2. Lageplan im Maßstab 1:500
Sofern Sie bereits über einen aktuellen Lageplan verfügen (bspw. aus einem Baugesuch), kann dieser verwendet werden.
Sollten Sie keinen Lageplan mehr zur Verfügung haben oder eignet sich vorhandener Lageplan nicht, können Sie beim Landratsamt Heilbronn, Vermessungsamt (info.36@landratsamt-heilbronn.de), einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster anfordern.
Das geplante Vorhaben ist maßstabsgetreu und in roter Farbe einzuzeichnen.
3. Planzeichnungen
Je nach Vorhaben kommen hier unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht:
- Auszüge aus einem Prospekt oder Zeichnungen des Herstellers.
- Planzeichnungen eines Architekten/Bauingenieurs o.ä.
- bei einfachen Vorhaben und nach Absprache mit der Baurechtsbehörde sind selbst angefertigte Planzeichnungen ausreichend
Wichtig ist dabei immer eine genaue Angabe der Maße und soweit nicht ersichtlich der Material- und Farbgebung. Alle Pläne sind mit Datum zu versehen und vom Antragsteller zu unterzeichnen.
4. Zustimmungserklärung des Angrenzers
Bei Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften ist in der Regel eine Zustimmungserklärung des angrenzenden Grundstückseigentümers vorzulegen. Auf die Notwendigkeit einer Zustimmungserklärung werden Sie vom Bauverwaltungsamt hingewiesen. Alternativ wird eine förmliche Angrenzerbeteiligung durchgeführt.
Alle Unterlagen sind gesammelt und in zweifacher Ausfertigung beim Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm einzureichen. In der Regel ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. sechs bis acht Wochen zu rechnen. Die Gebühr unserer Entscheidung richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Stadt Neckarsulm.