Das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Neckarsulm hat unter Berücksichtigung des Mietspiegels der Stadt Heilbronn vom 01.08.2024 eine Auswertung des Mietniveaus für das Stadtgebiet Neckarsulm zusammengestellt. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel, i.S.d. § 558c BGB.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten, die im Stadtgebiet Neckarsulm und den Stadtteilen für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden („ortsübliche Vergleichsmiete“).Im Rahmen einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel das vorrangige Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung darzustellen. Hierzu enthält er nach fünf Baualtersklassen bzw. Wohnungsgrößen differenzierte Tabellen über die Mietwerte.
Grundsätzlich nicht anwendbar ist der Mietspiegel zur Feststellung der Miethöhe von geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen), bei Werks- oder Dienstwohnungen, Anmietungen im Familienumfeld, sofern die Wohnung bereits möbliert vermietet wird bzw. wenn es sich um eine Untervermietung handelt. Im Falle einer geförderten Wohnung ziehen Sie im Bedarfsfall die „Satzung der Stadt Neckarsulm zur Begrenzung der zulässigen Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau“ mit Stand vom 29.01.2009 hinzu.Den Mietspiegel können Sie in gedruckter Form unter der unten stehenden Kontaktadresse bestellen. Hierfür wird keine Schutzgebühr erhoben. Bei Versandwunsch fallen allerdings 2,- € Bearbeitungs- bzw. Versandkosten an.
Gültig ab 01.10.2024
Gültig vom 01.10.2022 - 30.09.2024