Aktuelle Informationen zu den anstehenden Oberbürgermeisterwahlen am 22. September 2024

Wahlergebnis

Sie finden hier das vorläufige amtliche Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl 2024.

Amtliches Endergebnis

Weiter finden Sie hier das Gesamtergebnis der Oberbürgermeisterwahl (444 KB)  mit einer Übersicht aller gewählten Personen in der freien Zeile, die mindestens eine oder mehrere gültige Stimmen erhalten haben. 

Wahltag

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 25. Januar 2024 den Wahltag für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters auf Sonntag, den 22. September 2024 festgesetzt.
Der Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde auf Sonntag,
den 06. Oktober 2024 festgesetzt.
Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Sie finden hier (125 KB) ein Muster des amtlichen Stimmzettels. 

Wahllokal Hermann-Greiner-Realschule

Hinweis zum Wahlbezirk „101-04 Hermann-Greiner-Realschule, Steinachstraße 70“:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Baumaßnahmen an der Hermann-Greiner-Realschule das Wahllokal zur Oberbürgermeisterwahl kurzfristig verlegt werden muss. Den neuen Wahlraum finden Sie: Hermann-Greiner-Realschule, Mensa, Steinachstraße 71 (im Haus der Vereine). Der Wahlraum ist über die Rampe am Gebäude links zugänglich.
Ein rollstuhlgerechter Zugang ist möglich.

Amtszeit

Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters bzw. einer Oberbürgermeisterin beträgt acht Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt. Die Amtszeit von Herr Oberbürgermeister Steffen Hertwig dauert vom 31. Oktober 2016 bis zum 30. Oktober 2024. Damit ist die Stelle auf den 31.Oktober 2024 zu besetzen.

Viele Informationen und Erläuterungen rund um das Thema Bürgermeisterwahl finden Sie auch in leichter Sprache unter folgendem Link.

Weitere Informationen

zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Diesen können Sie im Bürgerbüro oder allen Verwaltungsstellen zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich oder schriftlich beantragen. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (wahlen@neckarsulm.de unter vollständige Angabe Ihres Vor- und Familiennamens, Ihres Geburtsdatums und die aktuelle Adresse) als gewahrt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Bitte beachten sie den folgenden Hinweis:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Bewerbungen (26. August 2024, 18.30 Uhr) und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Daher werden die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zum 2. September 2024 herausgegeben werden.  
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 20. September bis 18:00 Uhr beantragt werden.

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl aus dem Ausland beachten Sie, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert wird. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der Stadt Neckarsulm, Rathaus, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

Wahlbenachrichtigungen

Seit dem 26. August 2024 werden allen Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Dem Wahlbenachrichtigungsschreiben können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 1. September 2024 zugestellt sein. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie sich gerne per E-Mail an wahlen@neckarsulm.de  an uns wenden.

Wahllokalfinder

Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme persönlich abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 1. September 2024 zugestellt wird bzw. wurde.

Sie möchten wissen, im welchen Wahllokal sie wählen können. Die Informationen finden sie hier in unserem Wahllokalfinder. 

Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses fand am
Montag, 26. August 2024 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neckarsulm, Marktstraße 18 statt.
Gegenstand der Sitzung war die Prüfung und Zulassung der Bewerbungen zur Oberbürgermeisterwahl.

Die zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am
Montag, 23. September 2024 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neckarsulm, Marktstraße 18 statt.
Gegenstand dieser Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters.

Bewerbervorstellung in der Ballei

Im Rahmen der Oberbürgermeisterwahl in Neckarsulm fand
am Donnerstag, den 5. September 2024, um 19:30 Uhr im Kultursaal der Ballei die öffentliche Kandidatenvorstellung statt. Hierbei hatte Steffen Hertwig als alleiniger Bewerber die Möglichkeit, sich den Wählerinnen und Wählern öffentlich vorzustellen.

Alle Interessierten hatten die Gelegenheit, sich über den Bewerber zu informieren. 

Die Leitung übernahm die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel. Herr Hertwig hatte maximal 15 Minuten Zeit, sich in einem mündlichen Vortrag vorzustellen und seine Ziele und Vorstellungen für die kommende Amtszeit zu präsentieren. Dann folgte eine 15-minütige Fragerunde. Die Bürgerinnen und Bürger konnten jeweils höchstens zwei Fragen an den Bewerber richten.
Die Veranstaltung wurde per Live-Stream übertragen. Dieser wird auf dem städtischen YouTube-Kanal bereigestellt. Diese Aufzeichnung der Bewerbervorstellung wird dort bis zum Wahltag online abrufbar sein.

Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung ist hier (662 KB) zu finden.

Die Einreichungsfrist beginnt am Samstag, den 13.07.2024, um 00:00 Uhr und endet am Montag, den 26.08.2024 um 18:00 Uhr.

Aktuelle Bekanntmachungen