Zielsetzung des Bauplanungsrechts ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung, welche die Vorbereitung und Realisierung der baulichen und Nutzung von Grundstücken zum Inhalt hat.
Im Baugesetzbuch (BauGB) ist die Aufstellung von Bauleitplänen geregelt, die ihrerseits Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet enthalten. Außerdem finden sich darin Vorschriften darüber, welche Nutzung in Bereichen zulässig ist, für die kein Bauleitplan erstellt ist (unbeplante Gebiete).
Die Gemeinde hat in ihrem Geltungsbereich die Planungshoheit zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Diese wiederum müssen sich in übergeordnete Planungen wie Regionalplanung und Landesplanung einfügen.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Bebauungsplanverfahren. Im Rahmen von Bürgerbeteiligungen und der Anhörung von Trägern öffentlicher Belange werden Bebauungspläne im Entwurfsstadium öffentlich ausgelegt. Hierzu kann im Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, Gebäude B, Zimmer 3.13, Einsicht genommen werden. Zusätzlich stellen wir diese Pläne hier dar, um Ihnen eine bequeme und von den Öffnungszeiten des Rathauses unabhängige Betrachtung zu ermöglichen. Für Erläuterungen und Fragen nehmen Sie bitte mit dem Amt für Stadtentwicklung und Baurecht Kontakt auf.