Auf der Gemarkung Neckarsulm ist die Stadt für eine Reihe von Gewässern unterhaltspflichtig.
- Sulm
- Hängelbach
- Amorbach
- Dahenbach
- Brunnenwiesenbach
- Böllinger Bach
- Fuchshäldegraben
Daneben gibt es zwei Stillgewässer, die ebenfalls in der Verantwortung der Stadt stehen.
- Ententeich
- Baggersee am Ernst-Freyer-Bad