Welche Jahrgänge sind wann betroffen
Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt vor dem 01.01.1999) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr Stichtag Umtausch
Vor 1953 19. Januar 2033
(1954 bis 1957 19. Januar 2022)
(1959 bis 1964 19. Januar 2023)
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr Stichtag Umtausch
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild erforderlich.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das Team der Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn wenden:
Mailadresse: fuehrerscheinstelle@landratsamt-heilbronn.de oder die zentrale Rufnummer der Führerscheinstelle: 07131/ 994-450
Der Umtausch kann auf der Verwaltungsstelle beantragt werden (Gebühr für die Weiterleitung an das Landratsamt: 5,10 €).