Das Bauverwaltungsamt ist als untere Denkmalschutzbehörde für den Bereich der Stadt Neckarsulm für die Belange des Denkmalschutzes zuständig.
Nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg sind es die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege, den Zustand von Kulturdenkmalen zu überwachen und Gefahren für ihren Bestand abzuwehren. Die Beseitigung oder Veränderung von Kulturdenkmalen bedarf daher immer einer vorherigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Die untere Denkmalschutzbehörde Neckarsulm versteht sich als erste Anlaufstelle bei Fragen zum Thema Denkmalschutz und erteilt auch Auskünfte zur Denkmalliste bzw. zur Denkmalseigenschaft von Gebäuden.
Broschüre: Brandschutz im Denkmal (1,7 MB)
Ausschreibung: Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg (321 KB)