Steueraufkommen bleibt trotz erhöhtem Hebesatz aufkommensneutral

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Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat den Hebesatz für die Grundsteuer B aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben neu festgelegt. Der Hebesatz steigt von 320 auf 400 vom Hundert. Damit bleiben die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B insgesamt aufkommensneutral, das heißt die Stadt verzeichnet weder Minder- noch Mehreinnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und die Länder aufgefordert, die Berechnungsgrundlage gesetzlich neu zu regeln. Wesentlicher Faktor, um die Grundsteuer zu ermitteln, ist der Grundsteuer-Messbetrag. Dieser wird jetzt von den Finanzämtern auf einer völlig anderen Basis festgelegt. Während früher der Einheitswert auch die Art der Bebauung, also den Wert des Gebäudes, berücksichtigte, sind jetzt nur noch die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert ausschlaggebend. Nach dem modifizierten Bodenwertmodell des Landes Baden-Württemberg werden diese beiden Faktoren miteinander multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl (1,3 Promille, für bebaute Wohngrundstücke 0,91 Promille) vervielfacht wird.

Höherer Hebesatz gleicht Ergebnisrückgang bei Messbetragssumme aus   

Diese Neuberechnung wirkt sich besonders auf Kommunen aus, die wie die Stadt Neckarsulm im Verhältnis zur Wohnbebauung eine hohe Gewerbe- und Industriedichte aufweisen. Hier verringert sich die Messbetragssumme, weil die erheblichen Sachwerte (Gebäude) auf den Gewerbegrundstücken bei der Grundsteuerbemessung keine Rolle mehr spielen. Aus diesem Grund muss die Stadt Neckarsulm einen höheren neuen Hebesatz ausweisen, um die Grundsteuer der kommunalen Selbstverpflichtung entsprechend aufkommensneutral zu kalkulieren. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug im Jahr 2024 in Neckarsulm etwa 6,44 Millionen Euro.

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt unverändert 300 vom Hundert. Bei der Grundsteuer A werden die Wohngebäude der Betriebsinhaber künftig als eigenes Grundsteuerobjekt nach der Grundsteuer B bewertet.

Die erhöhte neue Grundsteuer bedeutet nicht automatisch, dass jede und jeder einzelne Grundstückseigentümer in Neckarsulm mehr Grundsteuer zahlen muss. Es kann aber in bestimmten Fällen zu Belastungsverschiebungen kommen. So zeichnet sich die Tendenz ab, dass Ein- und Zweifamilienhäuser auf großen Grundstücken eher belastet und Eigentumswohnungen je nach Bebauungsdichte des jeweiligen Grundstücks entlastet werden. Dieser Effekt ist dem Bodenwertmodell geschuldet, das bei gleicher Grundstücksfläche nicht mehr zwischen einem hochwertigen Neubau und einem eher einfachen, älteren Gebäude unterscheidet. Auf diesen Umstand haben die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt keinen Einfluss. (snp)        

(Erstellt am 11. Dezember 2024)