Bürger können verdiente Einzelpersonen oder Gruppen zur Ehrung vorschlagen

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Das Ehrenamt spielt in der Neckarsulmer Stadtgesellschaft traditionell eine große Rolle. Personen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich um das Gemeinwesen verdient gemacht haben, werden alljährlich am 5. Dezember, dem deutschlandweiten Tag des Ehrenamts, mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Neckarsulm ausgezeichnet. Der Ehrenamtspreis wird auf der Grundlage von Richtlinien vergeben, die der Gemeinderat festgelegt hat. Um die zu ehrenden Personen, Vereine und Gruppen zu ermitteln, bittet die Stadt auch in diesem Jahr wieder die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Der Ehrenamtspreis wird in zwei Kategorien vergeben. In der Kategorie „Besonderes Engagement“ werden Personen geehrt, die sich seit mindestens zehn Jahren in bestimmten Funktionen für Vereine und Organisationen engagieren. Junge Menschen bis 25 Jahre erhalten den Preis, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ehrenamtlich aktiv sind. Die Kategorie „Held/Heldin des Alltags“ würdigt Personen, die für ihren Verein oder ihre Organisation unverzichtbar sind, und zwar ohne dass sie bestimmte Funktionen bekleiden oder besonders lange im Ehrenamt aktiv sind.

Wer entsprechende Kandidaten zur Ehrung vorschlagen möchte, teilt dies bitte der Stadt Neckarsulm mit. Absender werden gebeten, ihre Vorschläge über das Online-Formular auf der städtischen Homepage an die Stadt zu richten. Einsendeschluss ist der 1. September 2024. Das Online-Formular sowie die Richtlinien und Ehrungskriterien sind auf der Homepage abrufbar: www.neckarsulm.de / Freizeit genießen / Vereine / Ehrenamtspreis der Stadt Neckarsulm.   

Wer für die Ehrung in der Kategorie „Held/Heldin des Alltags“ in Frage kommt, entscheidet der Verein oder die Organisation jeweils selbständig. Alle Neckarsulmer Vereine/Organisationen werden einmal in einem Zeitraum von drei Jahren aufgefordert, der Stadtverwaltung entsprechende Personen zu melden. Dabei wird in jedem Jahr auf eine gute Mischung aus Sport-, Kultur-, sozialen und sonstigen Vereinen geachtet. Die Anzahl der Personen, die gemeldet werden können, richtet sich nach der Größe des Vereins: 

  • Vereine/Organisationen bis 650 Mitglieder: eine Person
  • Vereine/Organisationen bis 1.200 Mitglieder: zwei Personen
  • Vereine/Organisationen mit mehr als 1.200 Mitgliedern: drei Personen.

Im vierten Jahr wird dann wieder der Kreis der Vereine und Organisationen aus dem ersten Jahr angeschrieben und der Turnus beginnt von neuem. Die Breite des Ehrenamts in Neckarsulm soll auf diese Weise noch stärker gewürdigt werden. (snp)