Einfach ist anders!
In Obereisesheim sind noch rd. 2 km Deckschicht auf den Gräben der dort zuletzt verlegten Breitbandverkabelung aufzubringen. Wie an gleicher Stelle berichtet, sind die Tiefbauarbeiten durch die Insolvenz des deutschen Ablegers des französischen Tiefbauunternehmens NGE aktuell komplett ins Stocken geraten. Besonders lästig und gefährlich sind die Stolperfallen im Bereich des Schreibwarengeschäftes „Papier & mehr“ in der Wimpfener Str. 1 sowie vor der Gaststätte „da Salva“ im Bereich der Wimpfener Str. 12. Und auch die Querung der Neckargartacher Straße auf Höhe der Hausnummer 38 beeinträchtigt das Wohlgefühl der Anwohner empfindlich. Dort wackelt gefühlt „(…) unser ganzes Haus, wenn der Bus mehrmals täglich darüberrumpelt! (…)“ Fragen gegenüber der Stadtverwaltung wie, „Warum beanstandet Ihr das von der Stadt aus denn nicht? Und warum setzt Ihr als Auftraggeber keine Fristen zur Mängelbeseitigung?“ mehren sich in letzter Zeit. Die Krux an der Sache ist, dass die Stadt Neckarsulm nicht Auftraggeberin der Tiefbauarbeiten ist. Vielmehr errichtet die Deutsche GigaNetz GmbH (DGN) die Breitbandverkabelung in Neckarsulm und seinen Stadtteilen eigenwirtschaftlich, das heißt auf eigene Rechnung, Verantwortung und eigenes Risiko. Nach den Regelungen des einschlägigen Telekommunikationsgesetzes muss die Stadt den Verlegungen zustimmen. Die DGN ist ihrerseits verpflichtet, besondere Rücksicht auf den (Fußgänger- und Fahrzeug-)Verkehr zu nehmen. Die Unterhaltungspflicht für die in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen verbleibt bei der DGN, bis diese ordnungsgemäß instandgesetzt an die Stadt zurück übergeben worden sind. Und genau daran hapert es: Auf einer Gesamtlänge von zwei Kilometern wurde die Deckschicht auf den DGN-Gräben noch nicht wiederhergestellt. Solange dies nicht geschehen ist, kann die Stadt Neckarsulm die bearbeiteten Gehweg- und Straßenbereiche nicht abnehmen. Die DGN bleibt bei möglichen Schadensfällen verantwortliche Ansprechpartnerin im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten. Das ist besonders bei den genannten, publikumswirksamen Bereichen sowie in der viel befahrenen Neckargartacher Straße sehr verdrießlich. Hinzu kommt, dass es nach einer Versicherungsrichtlinie grundsätzlich nicht notwendig ist, Gräben mit fehlender Deckschicht besonders zu sichern; versicherungsrechtlich entsprächen derartige Stolperfallen „einem gewissen Lebensrisiko“ und seien „zu dulden“. Vor diesem Hintergrund und dem laufenden NGE-Insolvenzverfahren ist nicht absehbar, bis wann die Arbeiten durch die DGN wieder aufgenommen werden. Von der in Insolvenz befindlichen NGE hat die Stadt keine positiven Rückmeldungen erhalten. In der Folge liegt es nun an der DGN, ihren telekommunikationsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Aus gutem Grund appelliert die Verwaltung im Rahmen des geschlossenen Kooperationsvertrages nochmals an die DGN, dass die „Leichtigkeit des Verkehrs nur in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt“ werden darf. Inwieweit die Stadt Neckarsulm die Gefahrenbereiche eigenverantwortlich beseitigen und der DGN etwaige Kosten auferlegen kann, wird aktuell von Juristen geprüft. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Kommune auf den damit verbundenen Kosten sitzen bleibt. Schließlich ist es rechtlich höchst problematisch, eine „fremde“ Baustelle in einem laufenden Insolvenzverfahren fertigzustellen, soweit dies zum einen versicherungsrechtlich gar nicht geboten ist, und sich zum anderen später Mängel bei der Verlegung der Leitungen zeigen könnten, die noch einmal nachgearbeitet werden müssten. Denn, so die Frage in einem der unzähligen Besprechungstermine zu diesem Thema: „Wer bezahlt die Zeche, wenn ausgerechnet das von der Stadt Neckarsulm fertiggestellte Grabenteilstück noch einmal geöffnet werden muss?“ Die Breitband-Taskforce der Stadtverwaltung arbeitet mit Nachdruck an einer Lösung. Dabei steht längst fest: Einfach ist anders!
Andreas Gastgeb