Aktuelles
Trotz der Rathausschließung vom 23.12.-06.01. sind wir am 23.12., 27.12. und 30.12. zu den gewöhnlichen Sprechzeiten unter Wahlen@neckarsulm.de sowie unter 07132/35-1142 für Sie erreichbar.
Briefwahlunterlagen beantragen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Diesen können Sie im Bürgerbüro oder allen Verwaltungsstellen zu den allgemeinen Öffnungszeiten
persönlich oder
schriftlich Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (bbn@neckarsulm.de unter vollständige Angabe Ihres Vor- und Familiennamens, Ihres Geburtsdatums und die aktuelle Adresse) als gewahrt.
Sie können die Unterlagen auch online (frühestens ab dem 23. Januar) anfordern. Hierzu benötigen Sie ihre Wahlbenachrichtigung.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Bitte beachten Sie wichtige Hinweise:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge (20. Januar), Berücksichtigung der einwöchigen Widerspruchsfrist und anschließender Druckfreigabe der Stimmzettel ausgegeben bzw. versandt werden. Daher stehen allen Kommunen erst voraussichtlich ab dem 7. Februar die Stimmzettel zur Verfügung, sodass wir erst ab diesem Zeitpunkt mit der Herausgabe bzw. Versand aller Briefwahlunterlagen beginnen können.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 21. Februar bis 15:00 Uhr beantragt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl aus dem Ausland beachten Sie, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert wird. Leider können wir auch hier voraussichtlich erst ab dem 7. Februar mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Dennoch bitten wir Sie Ihren zugestellten Wahlunterlagen schnellstmöglich zurückzusendet, damit diese spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der Stadt Neckarsulm, Rathaus, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm vorliegen. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
Wahlbenachrichtigungen
Ab frühestens 23. Januar werden allen Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 2. Februar zugestellt sein. Dem Wahlbenachrichtigungsschreiben können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie sich gerne bei uns melden: wahlen@neckarsulm.de
Weitere Informationen zur Bundestagswahl
Plakatierung
Weitere Hinweise folgen in Kürze.
Begriffserklärungen
Fragen und Antworten (FAQs)
Wahllokalfinder
Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme persönlich abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 2. Februar zugestellt wird bzw. wurde.
Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben und daher unsicher sind, können Sie im Straßenverzeichnis nachlesen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Geben Sie dazu bitte in das Feld "Suche" die Straße ein, in der Sie wohnen.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:
1. frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland:
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Antragsformular (210 KB)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
2. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Antragsformular (1,7 MB)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Aktuelle Bekanntmachungen
Es liegen aktuell noch keine Bekanntmachungen zur Bundestagswahl vor.