Bedarf für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten hat sich verschoben

Die als befristete Notunterkunft geplante Zeltanlage für Geflüchtete in Neckarsulm wird nicht realisiert. Nach aktueller Prognose reichen die Kapazitäten für die vorläufige Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Heilbronn länger als ursprünglich befürchtet. Das Landratsamt verzeichnet derzeit einen abgeschwächten Zugang von Geflüchteten zur vorläufigen Unterbringung. Daher bedarf es bis Mitte des Jahres vermutlich keiner zusätzlichen Notunterkünfte.

Im Herbst vergangenen Jahres stellte sich die Situation noch anders dar. Zeitweise war die Zahl der geflüchteten Menschen, die der Landkreis vorläufig unterbringen musste, auf mehr als 200 Personen im Monat gestiegen. In dieser Situation hatte sich Landrat Norbert Heuser bei der Standortsuche nach einer befristeten Notunterkunft hilfesuchend an Oberbürgermeister Steffen Hertwig gewandt. Steffen Hertwig sagte dem Landrat seine Unterstützung zu. Stadt und Landkreis suchten daraufhin gemeinsam nach einem Standort für eine befristete winterfeste Zeltanlage für bis zu 100 Geflüchtete in Neckarsulm.

Aufgrund der sinkenden Zugangszahlen wird eine solche Notunterkunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sofort benötigt. Eine Zeltanlage für Geflüchtete würde sich voraussichtlich erst ab Herbst füllen und wäre dann nur über die Wintermonate ausgelastet. Da die Notunterkunft aber von Anfang an nur befristet bis zum 31. Dezember 2024 geplant und genehmigt war, hätte der Landkreis die Zeltanlage nur maximal zwei- bis zweieinhalb Monate lang nutzen können. Dies hätte den hohen finanziellen und logistischen Aufwand nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund hat der Landkreis entschieden, dieses Vorhaben nicht umzusetzen.

(Erstellt am 14. Februar 2024)