Worüber wird abgestimmt?
Der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer Gemeinde über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Der Neckarsulmer Gemeinderat hat am 20. Februar 2025 beschlossen, in einem Bürgerentscheid die Bürger über das Projekt „Neugestaltung des WG-Areal/Schlossplatzes“ entscheiden zu lassen.
Am 25. Mai 2025 entscheiden Sie, ob der Schlossplatz umgestaltet werden soll oder nicht. Die Frage zur Abstimmung lautet: Sind Sie dagegen, dass das geplante Bauprojekt „Neugestaltung WG-Areal“ verwirklicht wird?
Stimmen Sie mit „Ja“ entscheiden Sie sich gegen die Umgestaltung. Stimmen Sie mit „Nein“ wird das Bauprojekt umgesetzt.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Neckarsulm mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?
Zwischen dem 23. April und 4. Mai erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Diesem Schreiben können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie sich gerne bei uns melden: wahlen@neckarsulm.de
Wie können Sie Briefwahlunterlagen beantragen?
Wenn Sie als Wahlberechtigter Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, müssen Sie hierfür einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dieser wird Ihnen dann zusammen mit ihren Briefwahlunterlagen zugeschickt. Einen solchen Wahlschein können Sie
- online (nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung) oder
- persönlich zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro und allen Verwaltungsstellen oder
- schriftlich stellen. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen oder uns eine E-Mail unter vollständiger Angabe Ihres Vor- und Familiennamens, Ihres Geburtsdatums und die aktuelle Adresse an wahlen@neckarsulm.de schicken.
Sie können hier Briefwahl online beantragen:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 23. Mai bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Informationsbroschüre
Ab Ende April können Sie hier die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid ansehen und herunterladen: Die Broschüre wird auch allen Haushalten Ende April kostenfrei zugesandt. In der Broschüre finden Sie neben den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und des Gemeinderates auch die Stellungnahme der Vertrauensleute und allgemeine Informationen zum Thema "Neugestaltung WG-Areal/Schlossplatz".
Abstimmungsquorum
Damit ein Bürgerentscheid rechtliche Gültigkeit hat, also verbindlich umgesetzt werden muss, ist das Erreichen eines Abstimmungsquorums vom 20 % erforderlich. Das bedeutet, dass bei einer Abstimmung der Vorschlag nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten muss, sondern dass die Anzahl der JA- oder NEIN-Stimmen gleichzeitig 20 % der Wahlberechtigen ausmachen muss. Ausreichend ist damit nicht allein die Abstimmungsbeteiligung/ Wahlbeteiligung von 20 %. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Begriffserklärungen
Wahllokalfinder
Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme persönlich abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 4. Mai 2025 zugestellt wird bzw. wurde.
Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben und daher unsicher sind, können Sie im Straßenverzeichnis nachlesen, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Geben Sie dazu bitte in das Feld "Suche" die Straße ein, in der Sie wohnen.
Aktuelle Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheides (282 KB)
2. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
3. Öffentliche Bekanntmachung der zur Abstimmung stehenden Frage
4. Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheides
5. Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses