Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung zu, ein Sofort-Förderprogramm für den Einzelhandel und die Gastronomie in der Neckarsulmer Innenstadt einzuführen. Das Förderprogramm dient der kurzfristigen Stabilisierung des örtlichen Handels in der aktuell angespannten Kaufkraftsituation und soll langfristig als Anreizsystem dazu beitragen, die Kundenfreundlichkeit zu verbessern und den Einkaufsstandort zu stärken.

Die aktuellen multiplen Krisen in den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft belasten die örtliche Kaufkraft und die Kundenfrequenz in der Neckarsulmer Innenstadt. Die Stadtverwaltung und das Citymanagement stehen über die Arbeit des runden Tisches und der City-AG im engen Austausch mit den örtlichen Geschäften. Die aktuellen Rückmeldungen des Einzelhandels und der Gastronomie zeichnen aktuell ein krisenhaftes Bild: Die Kaufkraft geht zurück und die r Kundenfrequenz in der Neckarsulmer Innenstadt nimmt ab. Viele Händler kämpfen aktuell um ihre wirtschaftliche Existenz.

Das Förderprogramm sieht eine Förderung der Bewerber von jeweils maximal 2.500 Euro pro Betrieb vor. Der Förderantrag kann beim Citymanagement der Stadt Neckarsulm gestellt werden.

Die Förderrichtlinien umfassen zwei Kategorien und sechs Maßnahmen:

Maßnahmen Kategorie A Zielsetzung
Die Mitgliedschaft im Neckarsulmer Gewerbeverein Etablierung der Neckarsulm Citycard als Bezahlsystem und wichtiges Kaufkraftinstrument
Verkaufs- und Akzeptanzstelle Citycard Neckarsulm Etablierung der Neckarsulm Citycard als Bezahlsystem und wichtiges Kaufkraftinstrument
Teilnahme an allen verkaufsoffenen Sonntagen Erhöhung der Kundenfreundlichkeit und Einheitlichkeit im Service
Teilnahme und Präsenz im Cityguide Steigerung der Marke Neckarsulmer City als Einkaufsstandort

Bei vollständiger Erfüllung der Maßnahmen der Kategorie A im Jahr 2024 werden 70 Prozent der maximalen Fördersumme gewährt.

Maßnahmen Kategorie A Zielsetzung
Erfüllung von Kernöffnungszeiten
(Mo. – Fr. 10 – 18 Uhr, Sa. 9 – 13 Uhr)
Erhöhung der Kundenfreundlichkeit und Einheitlichkeit im Service
Aushang von Werbung zu Innenstadtveranstaltungen Steigerung der Bekanntheit der Innenstadtveranstaltungen

Die Förderanträge können ab sofort bis zum Jahresende von Betrieben, die sich in der Neckarsulmer Innenstadt befinden, beim Citymanagement gestellt werden.  Nach positiver Prüfung werden die Förderbeträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Förderantragsteller ausgezahlt.

Fördergebiet Innenstadt Neckarsulm

Die Neckarsulmer Innenstadt ist in der Funktionsanalyse, die im Rahmen des Projekts „Aufbruch Innenstadt Neckarsulm“ erarbeitet wurde, nach Funktionsräumen definiert. Sie erstreckt sich im Norden von der Ballei und Spitalstraße bis in die Friedrichstraße im Süden. Im Westen reicht sie von der Gottlob-Daimler-Straße bis in die Marienstraße im Osten.

Kontakt: Citymanagement Stadt Neckarsulm Daniel Bürkle
E-Mail: daniel.buerkle@neckarsulm.de
Tel.: 07132/ 35-1005