Stadt Neckarsulm bittet betroffene Grundstückseigentümer um Entschuldigung und Mithilfe
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden seit Freitag, 3. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Neckarsulm verschickt. Die Stadtkämmerei hat die Grundsteuer auf Grundlage der geänderten gesetzlichen Vorgaben und des vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzes neu berechnet und insgesamt mehr als 15.000 Steuerbescheide erstellt. Wegen der großen Menge hat die Stadtverwaltung Neckarsulm erstmals einen externen Dienstleister beauftragt, die Steuerbescheide zu drucken und an die Eigentümerinnen und Eigentümer zu versenden. Wie sich jetzt herausgestellt hat, ist es hierbei zu Fehlern gekommen.
So haben Adressaten teilweise einen oder mehrere Steuerbescheide erhalten, die versehentlich falsch mit einkuvertiert wurden. Richtig adressierte Steuerbescheide wurden in bestimmten Fällen doppelt verschickt. Da der Versand noch läuft, kann es vorkommen, dass noch weitere fehlerhafte Sendungen zugestellt werden. Die Stadt hat den Landes-Datenschutzbeauftragten bereits entsprechend informiert.
Die Stadt hat darüber hinaus unverzüglich Kontakt mit dem beauftragten Dienstleister aufgenommen, um die Fehlerquelle zu ermitteln. Fest steht, dass die von der Stadt zur Verfügung gestellten Datensätze korrekt waren und der Fehler bei der Versandvorbereitung entstanden sein muss. Der beauftragte Dienstleister gilt als erfahren und leistungsfähig und wurde von der Stadt sorgfältig ausgewählt. Der Versandprozess wurde zudem in einem Testlauf eigens erprobt. Insofern ist die Stadt davon ausgegangen, dass der Versand fehlerfrei erfolgt. Sobald die Fehlerquelle ermittelt ist, werden die falsch zugestellten Grundsteuerbescheide neu versendet.
Bis dahin bittet die Stadt Neckarsulm betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer um Mithilfe. Wer einen falsch adressierten Steuerbescheid erhalten hat, wird gebeten, diesen bei der Stadt abzugeben, und zwar beim Bürgerbüro oder der Stadtkämmerei im Rathaus beziehungsweise bei den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen. Falsch zugestellte Steuerbescheide können auch in einem verschlossenen Briefkuvert im Rathaus oder bei den Verwaltungsstellen eingeworfen werden. Doppelt zugestellte Bescheide können bedenkenlos vernichtet werden.
Die Stadt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Für Rückfragen steht die Stadtkämmerei gerne zur Verfügung. Die Abteilung Steuern und Gebühren ist zu erreichen unter Tel. 07132/35-1299 oder per E-Mail: grundsteuer@neckarsulm.de. (snp)