Die „Neue Grundsteuer“ ab 01.01.2025

I. Zuständigkeit Finanzamt
Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Heilbronn ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid bereits mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben.
Schritt: Grundsteuerwert = Grundstücksgröße x Bodenrichtwert Schritt: Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl
Grundsteuermesszahlen:
Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft = 0,55 Promille
Grundsteuer B: - grundsätzlich = 1,30 Promille
                          - Grundstück zu mehr als 50 % zu
                            Wohnzwecken genutzt = 0,91 Promille
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Heilbronn (Tel. 07131/7475-3701 oder 3703 oder 3704).
Der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird von der Stadt Neckarsulm weiterverarbeitet.

II. Zuständigkeit Stadt
Die Stadt ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde.
Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von der Stadt Neckarsulm geändert.

Schritt: Berechnung der Grundsteuer

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

Durch die Grundsteuerreform soll es im Gesamten nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen
(sog. Aufkommensneutralität).
Unter diesen Voraussetzungen kalkulierte die Stadt einen neuen Hebesatz.
Dieser wurde vom Gemeinderat am 28.11.2024 auf 400 v. H. festgelegt.

Beispiel:
Wohnhaus-Grundstück mit 300 m² x Bodenrichtwert 350 € = 105.000 €

Grundsteuerwert           105.000 € x 0,91/1000 = 95,55 €

Grundsteuermessbetrag  95,55 € x 400 % Hebesatz = 382,20 € Grundsteuer

Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die
Stadtkämmerei - Abt. Steuern und Gebühren - Tel. 07132/35-1299 oder grundsteuer@neckarsulm.de.

III. Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de sowie auf der Internetseite des Finanzamts Heilbronn.

Bitte beachten: Die neuen Grundsteuer-Bescheide werden im Januar 2025 versandt.