Regierungspräsidentin Bay: „Die Wiederwahl von Steffen Hertwig ist gültig.“
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Neckarsulm ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wiederwahl von Steffen Hertwig ist gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am 22. September 2024 habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Steffen Hertwig nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Der wiedergewählte Oberbürgermeister wird im Rahmen einer feierlichen öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 6. November, um 19 Uhr in der Städtischen Musikschule in sein Amt eingesetzt.
Steffen Hertwig wurde im ersten Wahlgang am 22. September 2024 bei einer Wahlbeteiligung von 19,32 Prozent mit 85,76 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wiedergewählt. Der bisherige Oberbürgermeister von Neckarsulm hatte keinen Gegenkandidaten. (RPS)