Es gibt nichts was es nicht gibt!
Zur neuen Radeinfädelspur auf Höhe von „Shoes & More“ (ehemals Musikland) erreicht uns dieser Tage eine interessante, sachlich nüchtern verfasste, absolut glaubhafte Nachricht, die wir Ihnen, geneigte Leserinnen und Leser, nicht vorenthalten wollen.
„(…) Hallo Herr Gastgeb,
in den „Obereisesheimer Mitteilungen“ habe ich von der Fertigstellung der Radwegführung gelesen. (…) Die „Ausfahrt“ des Radwegs neben dem Schuhgeschäft Richtung Herrengasse ist viel frequentiert! Besonders von Autofahrern, die die willkommene Abkürzung vom Schuhhausparkplatz auf die Straße nehmen. In beiden Richtungen! Radfahrer habe ich auf diesem Weg noch nicht gesehen. Warum sollten diese den Weg auch nehmen, wenn man auf dem Zebrastreifen des Kreisverkehrs Autos anhalten und dann bequem zur Herrengasse fahren kann? Natürlich wie bisher auf dem Gehweg. (…)“
Und auch den ersten Antwortentwurf unseres Hauses veröffentlichen wir im Original:
„(…) Wundern Sie sich angesichts des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts über deutsche Regelungswut und unsere ausufernde Bürokratie? Es versteht sich von selbst, dass diese Rampe keine Kfz-Ausfahrt darstellt, und ein Verkehrsteilnehmer schon besonders verhaltenskreativ sein muss, um über die Radeinfädelspur auch noch entgegen der Fahrtrichtung zur Neckartalstraße hin abzubiegen. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir bilden in Kürze einen Arbeitskreis, um die vielfältigen Möglichkeiten einer angemessenen Reaktion auf das aktuell zu beobachtende, widersinninge Verkehrsverhalten zu erörtern. Neben dem Verstellen der Fahrbahn durch Poller oder einer Begrenzung durch Steinquader werden wir die Anbringung einer entsprechenden Kfz-Benutzungsverbotsbeschilderung, ein Rechtabbiegegebotsschild, das Aufmalen von Piktogrammen und eine gute Ausleuchtung der neuen Einmündung in die Brückenstraße diskutieren. Unsere Ortsverwaltung wird sich dafür stark machen, alle Maßnahmen zusammen umzusetzen. Schließlich müssen wir insbesondere aus versicherungstechnischen Gründen zur maximalen Minderung des Risikos einer Regressforderung beachten, dass nachts Radfahrer unangemessen schnell ohne eigenes Licht unterwegs sein könnten, die die baulichen Beschränkungen der Radeinfädelspur und die verkehrsordnenden Schilder übersehen. (…)“
Haben wir schließlich doch nicht so verfasst, wäre aber auch eine passende Antwort gewesen…
Andreas Gastgeb