„Anlieger frei“-Regelung wird aufgehoben
Die Viktor-Brunner-Straße in Neckarsulm wird wieder für den allgemeinen innerörtlichen Verkehr freigegeben. Die „Anlieger frei“-Regelung wird aufgehoben. Damit beendet die Stadt den Verkehrsversuch, der die Viktor-Brunner-Straße ab der Neuenstädter Straße als reine Anliegerstraße auswies. Das Ziel, den Verkehr im südlichen, als Einbahnstraße geführten Abschnitt der Viktor-Brunner-Straße zu reduzieren, wurde zwar erreicht. Dafür erhöhte sich jedoch die Verkehrsbelastung in anderen Straßen.
Mit dem Verkehrsversuch sollte der Verkehr vorrangig über den Kreisverkehr an der Städtischen Musikschule, die Spitalstraße und die Gymnasiumstraße gelenkt werden. „Dieses Ziel wurde nicht erreicht“, stellt der Leiter des Amtes für Bürgerservice und Ordnung, Bernd Pfitzenmaier, fest. „Verkehrsmessungen haben ergeben, dass sich die Verkehre durch die geänderte Verkehrsregelung in der Neuenstädter Straße zwar verlagert haben, aber nicht auf die gewünschte Route. Die Entlastung der Viktor-Brunner-Straße hat vielmehr zu einer höheren Belastung anderer innerörtlicher Tangenten geführt. Vor allem in der Grabenstraße, der Kolpingstraße und der Spitalstraße wurde eine hohe Verkehrsbelastung festgestellt. Damit ging der Verkehrsversuch zu Lasten anderer innerörtlicher Erschließungsstraßen. Die von der Stadt beabsichtigte Alternativroute fand nicht die erhoffte Akzeptanz. Wir haben daher entschieden, den Verkehrsversuch zu beenden.“
Verkehrsversuch stieß auf wenig Verständnis
Der Umweg, den der Verkehr in Richtung Innenstadt über den Musikschul-Kreisverkehr nehmen sollte, fiel negativ ins Gewicht. Dies führte zu anhaltender Kritik und trug mit dazu bei, dass die „Anlieger frei“-Regelung für den Südabschnitt der Viktor-Brunner-Straße auf wenig Verständnis stieß.
Einmündungsbereich der Viktor-Brunner-Straße bleibt dauerhaft verengt
Im Rahmen des Verkehrsversuchs wurde die Linksabbiegespur von der Neuenstädter Straße in die Viktor-Brunner-Straße verkürzt und auf der Nordostseite der Kreuzung ein sogenanntes „Lüftelement“ montiert. Diese provisorische Einrichtung soll durch eine bauliche Lösung ersetzt werden. Die Fahrbahn im Einmündungsbereich der Viktor-Brunner-Straße bleibt damit dauerhaft verengt. Die Straßenverengung zwingt den abbiegenden Verkehr, mit reduzierter Geschwindigkeit und der gebotenen Sorgfalt in die Viktor-Brunner-Straße einzubiegen. „Diese Lösung hat sich bewährt und wird beibehalten,“ bestätigt Bernd Pfitzenmaier.
Stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Neuenstädter Straße geplant
Anwohner im Einbahnstraßenabschnitt der Viktor-Brunner-Straße beklagen sich auch über zu hohe Geschwindigkeiten. Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde in der Neuenstädter Straße zu kontrollieren, ist im kommenden Jahr eine stationäre Überwachungsanlage auf der Nordwestseite der Kreuzung Neuenstädter Straße/Viktor-Brunner-Straße geplant. (snp)